FAQ für BLINDzelnConnect Kunden

Die folgende Auflistung zeigt alle häufig gestellten Fragen und ihre Antworten für BLINDzelnConnect Kunden.

Formular zur Einengung der Ausgabe

Die Suche erfolgt wie eingegeben, das heißt es wird nicht nach Teilen des Suchbegriffs gesucht. Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden. Der Suchbegriff lässt sich durch die Eingabe eines Leerzeichens löschen. Die Auswahl des Filters erzwingt eine eingeengte Ausgabe. Durch Kombination von Suchbegriff und Filter kann eine gezielte Einengung der Ausgabe erfolgen.

Formularende

 

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Beginn der FAQ für BLINDzelnConnect Kunden (max. 15 Einträge pro Seite)

Eintrag Nummer 16:

Technik, Domains, Reseller, Allgemein

Warum gehört das deutsche “ß” nicht zu den neuen zulässigen Zeichen?

IDNs müssen, bevor sie im Domain Name System (DNS) verwendet werden können, in die bisher erlaubten Zeichen „übersetzt“ werden. Das funktioniert in einem zweistufigen Prozess.

Zuerst wird mit einer Vorschrift namens „Nameprep“ (RFC3491) der IDN normalisiert. So werden hier beispielsweise alle Großbuchstaben in Kleinbuchstaben umgewandelt und Zeichen, die einander äquivalent sind, in eine normalisierte Form überführt. Dies betrifft nun auch das deutsche “ß", welches nach den Unicode-Regeln mit “ss” äquivalent ist. Erst in einem zweiten Schritt werden die normalisierten IDNs dann in ASCII-Ketten transformiert. Da das “ß” aber schon im ersten Schritt in “ss” umgewandelt wird, sind Domains mit einem “ß” identisch mit solchen, die an der gleichen Stelle ein “ss” haben

Beispiel

"Straße.de” ist äquivalent mit “strasse.de", daher kann das “ß” nicht als eigenständiger Buchstabe registriert werden, du musst weiterhin auf die normalisierte Form mit “ss” ausweichen. In IDN-fähigen Programmen kann dann aber auch das “ß” statt des “ss” eingegeben werden, um z. B. die Domain im Browser aufzurufen. Wer also an einer Domain mit “ß” interessiert ist, muss nur die entsprechende Bezeichnung mit “ss” registrieren.

Eintrag Nummer 17:

Technik, Domains, Reseller, Allgemein

Aus wievielen Zeichen muss ein IDN unterhalb von .de mindestens bestehen?

Für IDNs gilt die selbe Regelung wie für alle anderen .de-Domains auch: Die Mindestlänge beträgt drei Zeichen.

Eintrag Nummer 18:

Technik, Domains, Reseller, Allgemein

Wie lang darf ein IDN maximal sein?

Die maximale Länge einer Domain ist aus technischen Gründen auf 63 Zeichen beschränkt. Diese Angabe bezieht sich allerdings auf die Darstellung, wie die Domain im DNS abgelegt ist, also auf die kodierte Form, den ACE-String. Man kann allerdings einem IDN nicht unbedingt ansehen, aus wie viele Zeichen sein ACE-String (ASCII Compatible Encoding), durch den er repräsentiert wird, besteht.

Beispiele

Einige Beispiele sollen dies verdeutlichen:

  • IDN: “zääz.de", ACE-String: “xn--zz-viaa.de” und
  • IDN: “zöäz.de", ACE-String: “xn--zz-via5e.de".

Im obigen Beispiel wird so aus einem vier Buchstaben langen IDN einmal ein 11zeichiger Punycode-String, ein anderes Mal ein 12zeichiger.

Die DENIC hat ein Konvertierungsprogramm erstellt, das zu einem IDN die entsprechende ACE-Kodierung ausgibt. Damit kann die Gültigkeit des IDNs geprüft werden.

Weitere Informationen findest du bei der deutschen Registrierbehörde für DE-Domains, der DENIC www.denic.de

Eintrag Nummer 19:

Technik, Domains, Reseller, Allgemein

Bleibt es für IDNs auch bei der Nicht-Unterscheidung von Groß- und Kleinbuchstaben?

Ja, auch zukünftig wird zwischen Groß- und Kleinbuchstaben sowohl bei der Registrierung der Domain als auch bei der nachfolgenden Nutzung derselben nicht unterschieden.

Wenn du Großbuchstaben verwendest, werden diese in einem ersten Bearbeitungsschritt (Nameprep) von der benutzten Anwendung in Kleinbuchstaben umgewandelt. Darum musst du dich nicht kümmern, das übernimmt die Software deines Computers für dich.

Eintrag Nummer 20:

Technik, Domains, Reseller, Allgemein

Warum hat es für IDNs keine Vorregistrierungsphase (Sunrise-Periode) für Markeninhaber gegeben?

Die Erfahrungen bei der Einführung der gTLDs .info und .biz haben gezeigt, dass durch eine solche “Sunrise-Periode” eher Schwierigkeiten und organisatorisches Chaos erzeugt werden, als dass man damit unberechtigte Registrierungen verhindert. Zudem gibt es neben Markenrechten, die sich durch eine entsprechende Urkunde des Markenamtes eventuell noch relativ einfach nachweisen ließen, auch Namensrechte, deren Nachweis für den Inhaber und deren Prüfung durch die DENIC sehr viel schwieriger wäre. Eine Vorregistrierungsphase würde aber nur dann Sinn machen, wenn die von den Anmeldern behaupteten Rechte auch tatsächlich überprüft werden könnten. Die DENIC ist aber gar nicht in der Lage, eine solche Überprüfung vorzunehmen. IDNs werden daher nicht anders behandelt als andere Domains auch:

Wie bei allen Domains unterhalb von .de gilt das Prioritätsprinzip (First come, first served). Und jeder Domainanmelder hat vor der Registrierung selbst zu prüfen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Eine Prüfung durch die DENIC findet nicht statt.

Eintrag Nummer 21:

Technik, Domains, Reseller, Allgemein

Werden Domaininhaber, die schon eine Domain mit der Umschreibung eines Umlauts haben (z. “B. mueller.de”), bei der Registrierung des entsprechenden IDN bevorzugt?

Nein, denn dafür gibt es keinen sachlichen Grund. “mueller.de” und “müller.de” sind zwei grundverschiedene Domains. Genauso wie “bauer.de” nichts mit “baür.de” zu tun hat und “poet.de” und “pöt.de” auch nicht dasselbe sind. Warum sollte der Inhaber von “mueller.de” also gegenüber einem der vielen anderen Müllers in Deutschland bevorzugt werden?

Ein solches Vorgehen würde dem Prioritätsgrundsatz (First come, first served) widersprechen, nachdem derjenige die Domain erhält, dessen Registrierungsauftrag als erster bei der DENIC eingeht. In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals an die Regelung erinnern, dass der Domainanmelder selbst prüfen muss, keine Rechte Dritter zu verletzen und er dies mit der Erteilung des Auftrags auch bestätigt. Näheres dazu findest du in unseren Domainrichtlinien und den Domainbedingungen.

Eintrag Nummer 22:

Technik, Domains, Reseller, Allgemein

Kann ein IDN von allen Anwenderprogrammen wie Browsern oder E-Mail-Programmen verarbeitet werden?

Dies ist derzeit noch nicht uneingeschränkt der Fall. Noch ist eine Unterstützung für IDNs in vielen Anwenderprogrammen nicht gegeben und bis zu einer Aktualisierung durch den Hersteller müssen spezielle Plugins installiert werden, um IDNs erreichen zu können. Insbesondere im E-Mail-Bereich ist hier noch mit Schwierigkeiten zu rechnen, da viele Programme mit Adressen wie "info@zääz.de" nichts anzufangen wissen.

Selbst wenn du deinen Browser und deinen E-Mail-Client IDN-fähig gemacht hast, bedeutet das daher noch lange nicht, dass auch alle anderen Internetnutzer deine Homepage aufrufen oder dir eine E-Mail an einen IDN zusenden können. Eine Notlösung wäre in einem solchen Fall, den ACE-String des IDN zu verwenden und statt “info@zääz.de” die Kodierung “info@xn--zz-viaa.de” einzugeben.

Ein Plug-In für die gängigen Programme Internet Explorer und Outlook Express von Microsoft findest du beispielsweise im Internet kostenlos auf idnnow.com - Die System voraussetzungen hierfür sind Windows 98, ME, NT, 2000, XP mit Internet Explorer 5.0, 5.5 & 6.0, bzw. Outlook 2000, 2002, 2003 und Outlook Express.

Eintrag Nummer 23:

Technik, Domains, Reseller, Allgemein

Sind IDNs als Hostnamen für Nameserver- und NSentry-Einträge erlaubt?

Nein, denn diese Einträge werden direkt in den Nameserver übernommen, es findet keine Übersetzung statt. Es sind als Hostnamen für Nameserver und NSentry-Einträge weiterhin nur Bezeichnungen zulässig, die aus den bisherigen erlaubten ASCII-Zeichen bestehen.

Es kann also z. B. die Punycode-Kodierung “dns.xn--zz-viaa.de” als Hostname in Nameserver-Einträgen verwendet werden, nicht aber der dazugehörige IDN “dns.zääz.de".

Diese Regelung hat den Vorteil, dass damit auch beliebige japanische, chinesische und kyrillische Hostnamen als Nameserver möglich sind und es keine Beschränkungen auf einen Zeichensatz gibt. Zwar können solche Hostnamen nicht unterhalb von .de registriert werden, andere Registrierungsstellen sind aber frei in der Wahl der Buchstaben und Zeichen, die sie zulassen, und richten sich dabei natürlich nach den Bedürfnissen der dortigen Internetnutzer.

Eintrag Nummer 24:

Technik, Domains, Reseller, Allgemein

Wie funktionieren IDNs aus technischer Sicht?

Da im Domain Name System weiterhin nur die bisher schon erlaubten Zeichen zur Adressierung verwendet werden sollen, müssen alle IDNs in eine Zeichenkette umkodiert werden, die nur noch diese erlaubten ASCII-Zeichen enthält. Dies geschieht in einem zweistufigen Prozess.

Zuerst wird in einem Vorgang namens Nameprep (siehe dazu RFC3491) eine normalisierte Form des IDN erstellt. Dazu werden u. a. alle Großbuchstaben in Kleinbuchstaben umgewandelt und Zeichen, die miteinander äquivalent sind (z. B. “ß” und “ss”) in die normalisierte Form überführt. Aus “MüLLer-Straße.de” würde also “müller-strasse.de".

Der normalisierte IDN wird dann in einem zweiten Schritt mittels der Punycode-Vorschrift in eine Zeichenkette umgewandelt, die nur noch ASCII-Zeichen enthält. Dieser ACE-String (für ASCII Compatible Encoding) enthält ein Präfix, das anzeigt, dass es sich bei der folgenden Domain um einen IDN handelt. Dieses Präfix ist vier Zeichen lang: “xn--". Daneben muss kodiert werden, welche Nicht-ASCII-Zeichen vorkommen und an welcher Stelle im IDN sie stehen. Diese Kodierung ist wiederum mehrere Zeichen lang. Dazwischen stehen dann noch die Buchstaben, die nicht extra kodiert werden müssen, da sie auch bisher schon erlaubt waren.

Beispiele

Einige Beispiele sollen das Verfahren verdeutlichen:

  • IDN: “zääz.de", ACE-String: “ “xn--zz-viaa.de",
  • IDN: “zöäz.de", ACE-String: “xn--zz-via5e.de",
  • IDN: “zäääz.de", ACE-String: “xn--zz-viaaa.de",
  • IDN: “zäöäz.de", ACE-String: “xn--zz-viaa3g.de",
  • IDN: “zäzä.de", ACE-String: “xn--zz-viab.de” und
  • IDN: “äzäz.de", ACE-String: “xn--zz-uiab.de"
  • /ul>
    Die DENIC bietet auf ihrer Webseite eine Abfrage an, mit der man zu jedem IDN den dazugehörigen ACE-String ermitteln kann (und umgekehrt).

    Weitere Informationen findest du bei der deutschen Registrierbehörde für DE-Domains, der DENIC www.denic.de

Eintrag Nummer 25:

Technik, Domains, Extras, Reseller, Allgemein

Was ist Unicode?

Grundsätzlich arbeiten Computer nur mit Zahlen. Buchstaben und anderen Zeichen werden daher Zahlen zugeordnet, um sie zu speichern und zu verarbeiten.

Vor der Entwicklung von Unicode existierten hunderte unterschiedlicher Kodierungssysteme, die alle nicht vollständig waren. Nicht einmal für eine einzelne Sprache (wie z. B. Deutsch) gab es ein System, das wirklich alle Buchstaben, Interpunktionszeichen und alle technisch gebräuchlichen Zeichen umfasste.

Zudem konnten diese verschiedenen Kodierungssysteme nicht gleichzeitig nebeneinander benutzt werden, das die selben Zahlen unterschiedlichen Zeichen zugeordnet waren. Dies änderte sich durch Unicode, das nun jedem Zeichen eindeutig eine Zahl zuordnet, unabhängig von der verwendeten Hard- und Software.

Texte können mit Unicode weltweit ohne Informationsverluste und Probleme ausgetauscht werden. Definiert und weiterentwickelt wird Unicode vom Unicode-Konsortium (www.unicode.org), einer gemeinnützigen Organisation mit dem Ziel, die Darstellung von Textdaten im Computerbereich zu normieren und zu standardisieren. Mitglieder dieses Konsortiums sind viele Firmen und Institutionen aus dem IT-Bereich.

Eintrag Nummer 26:

Technik, Domains, Reseller, Allgemein

Was bedeutet Punycode?

Punycode ist eine Vorschrift, die in eindeutiger Weise eine Zuordnung von Unicode-Zeichen zu ASCII-Zeichenketten beschreibt. Eine technische Definition dieser Vorschrift gibt das RFC3492. Sehr vereinfacht dargestellt passiert bei dieser Umsetzung folgendes:

Alle Nicht-ASCII-Zeichen werden weggelassen. Welche Zeichen dies waren und an welcher Position im IDN sie standen, wird dann vom Punycode-Algorithmus ermittelt und an den übriggebliebenen String angehängt.

Eintrag Nummer 27:

Technik, Domains, Reseller

Wie funktioniert der KK-Antrag?

Wenn du deinen Hoster wechseln möchtest, benötigst du einen KK-Antrag. “KK” bedeutet “Konnektivitäts-Koordination” und regelt den formalen Ablauf eines Hosterwechsels.

Du benötigst einen KK-Antrag, wenn du mit deiner Domain, deiner ganzen Website zu einem anderen Hoster wechseln möchtest. Zudem benötigst du einen KK-Antrag, wenn der Admin-C (Inhaber) der Domain wechselt.

Im Laufe des KK-Antrages wird der Regierungsstelle für Domains mitgeteilt, welche Änderungen sich in Bezug auf Admin-C (Domainbesitzer), Tech-C (Technischer Verwalter bzw. Provider) oder Zone-C (Kontakt für die Zuordnung des Domainnamens) ergeben haben. Für .de-Domains sind die KK-Anträge bei der DENIC, der deutschen Domain-Registrierungsstelle zu stellen.

Außer dem Antragsteller, d.h. dem (ggf. neuen) Domaininhaber sind an dem KK-Prozess außerdem der alte und neue Provider und ggf. der alte Domaininhaber beteiligt. Normalerweise wird der KK-Antrag bei der DENIC über den neuen Provider im Auftrag des (neuen) Besitzers gestellt. Der alte Provider wird über den Antrag informiert und muss entweder mit einer “ACK” (Acknowledged, zugestimmt) oder, beispielsweise wenn noch Zahlungen ausstehen, mit einem “NACK” (not acknowledged, nicht zugestimmt) reagieren.

Sobald der KK-Antrag von deinem bisherigen Provider akzeptiert wird, wird der Domaineintrag bei der DENIC geändert, und du kannst innerhalb weniger Tage über deine Domain bei deinem neuen Hoster verfügen.

Eintrag Nummer 28:

Technik, Domains, Reseller

Was ist ein KK-Antrag?

Wenn du deinen Hoster wechseln möchtest, benötigst du einen KK-Antrag. “KK” bedeutet “Konnektivität-Koordination” und regelt den formalen Ablauf eines Hosterwechsels.

Du benötigst einen KK-Antrag, wenn du mit deiner Domain, deiner ganzen Website zu einem anderen Hoster wechseln möchtest. Zudem benötigst du einen KK-Antrag, wenn der Admin-C (Inhaber) der Domain wechselt.

Im Laufe des KK-Antrages wird der Regierungsstelle für Domains mitgeteilt, welche Änderungen sich in Bezug auf Admin-C (Domainbesitzer), Tech-C (Technischer Verwalter bzw. Provider) oder Zone-C (Kontakt für die Zuordnung des Domainnamens) ergeben haben.

Für .de-Domains sind die KK-Anträge bei der DENIC, der deutschen Domain-Registrierungsstelle zu stellen. Außer dem Antragsteller, d.h. dem (ggf. neuen) Domaininhaber sind an dem KK-Prozess außerdem der alte und neue Provider und ggf. der alte Domaininhaber beteiligt.

Normalerweise wird der KK-Antrag bei der DENIC über den neuen Provider im Auftrag des (neuen) Besitzers gestellt. Der alte Provider wird über den Antrag informiert und muss entweder mit einer “ACK” (Acknowledged, zugestimmt) oder, beispielsweise wenn noch Zahlungen ausstehen, mit einem “NACK” (not acknowledged, nicht zugestimmt) reagieren.

Sobald der KK-Antrag von deinem bisherigen Provider akzeptiert wird, wird der Domaineintrag bei der DENIC geändert, und du kannst innerhalb weniger Tage über deine Domain bei deinem neuen Hoster verfügen.

Eintrag Nummer 29:

Domains, Reseller

Was bedeutet “EVK"?

"EVK” steht als Abkürzung im Ablauf eines KK-Providerwechsels und bedeutet schlicht “Einverständniserklärung".

Wenn du eine Domain umziehen möchtest, so muss dem alten Provider diese Einverständniserklärung unterschrieben vorliegen. Ohne “EVK” ist ein Domainumzug nicht möglich.

Eintrag Nummer 30:

Technik, Domains, Reseller

Was ist ein “Auth-Info Password"?

Bei “.info"- und “.biz"-Domains wird keine Einverständniserklärung benötigt. Hier benutzt man stattdessen für den Domainumzug das sogenannte “Auth-Info Password". Dieses erfährst du bei deinem alten Provider.

Ende der FAQ für BLINDzelnConnect Kunden

 

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