Treppen außerhalb und innerhalb des Hauses

Bei einer freistehenden Treppe ist dafür zu sorgen, dass der Bereich unter der Treppe ab einer Höhe von ca. 210 cm zu unterbauen bzw. so zu gestalten ist, dass er von allen Seiten her nicht begangen werden kann, um Kopfverletzungen auszuschließen.
Freistehende Treppen können mit dem Langstock nicht erfasst werden. Von hochgradig sehbehinderten Menschen mit Gesichtsfeldausfällen werden sie ebenfalls nicht erkannt.
Für sehbehinderte Menschen mit einer Gesichtsfeldeinschränkung ist es wichtig, dass nicht nur die unterste und oberste Stufe (Antrittsstufe und Auftrittsstufe) kontrastreich gestaltet sind. Das Gesichtsfeld kann gerade so eingeschränkt sein, dass diese Markierung nicht gleichzeitig erfasst werden kann. Für diese Menschen kann sich die Treppe als „gefährliche Endlostreppe“ darstellen.
Die Stirnseiten und Oberseiten der Stufen sollten kontrastreich gestaltet werden. Die Treppenstufen können dann in unmittelbarer Nähe genauso gut gesehen werden wie aus einer größeren Entfernung. Von oben entsteht dadurch ein sich veränderndes Zebrastreifen - Bild, je näher man an den Treppenantritt kommt.
Werden die Stufen nur an den Stirnseiten kontrastreich gestaltet, sind sie zwar aus der Entfernung erkennbar, aber nicht, wenn man unmittelbar davor steht. Sind sie an der Oberseite markiert, sind sie aus der Entfernung nicht sichtbar.
Der größte Kontrast entsteht, wenn die eigentlichen Treppenstufen farblich anders als die Treppenansätze gestaltet sind.
Die einzelnen Markierungen sollten mindestens 4 cm breit, wenn möglich 8 cm breit sein und direkt an der Vorderkante der Stufe angebracht werden.
Aufmerksamkeitsfelder - gemeint sind Flächen, die mit dem Langstock ertastbar oder farblich abgesetzt sind, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen - dürfen nicht die gleiche Form und Größe wie die Treppenstufe haben, da es sonst zu erheblichen Irritationen kommt, auch wenn diese Aufmerksamkeitsfelder farbig anders gestaltet sind.
An freien seitlichen Stufen ist eine 2 cm hohe Aufkantung nötig.
Handläufe sollten entweder optisch kontrastierend zum Hintergrund gestaltet werden oder durch Hinterlegung mit einer optisch kontrastierenden Fläche von mindestens 12 cm Breite deutlich hervorgehoben werden.
Der Handlauf sollte zu Beginn und am Ende der jeweiligen Treppe bzw. des jeweiligen Treppenabsatzes beginnen und enden. Sollte er aus baulichen Gründen länger als die eigentliche Treppe sein, so ist er genau bei Beginn und Ende der Treppe in seinem Verlauf aus der horizontalen Verlaufsform zu verändern, also den realen Treppenverlauf abbilden. Nur so kann der Beginn und das Ende der Treppe sicher erkannt werden. , ,