Die Lage der Wohnung

Die Wohnung sollte möglichst zentral gelegen sein.
Eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr muss vorhanden sein. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass die Busse auch häufig fahren. Abends sollten die Busse so häufig verkehren, dass der Besuch von Veranstaltungen möglich ist (halbstündlich), mindestens bis 23.00 Uhr (Theaterveranstaltungen dauern in der Regel bis gegen 22.00 Uhr).
Allgemeine Geschäfte sollten in der Nähe liegen. Einkaufen bedeutet gerade auch für sehbehinderte oder blinde Menschen neben der Selbstständigkeit oft auch Kontaktpflege.
Ärzte, Apotheken und medizinische Versorgungsangebote in der Nähe ersparen Taxikosten.
Das Umfeld sollte möglichst gut „begehbar“ sein. Sehbehinderte und blinde Menschen haben häufig Bewegungsdefizite. Grünflächen, Wald, Spazierwege sollten gut erreichbar sein.
Ein Balkon ist oft dann notwendig, wenn der Betroffene nicht oder schlecht in der Lage ist, nach draußen zu gehen.