Orientierungs- und Mobilitätstraining

Ziel des Orientierungs- und Mobilitätstrainings ist es, eine sehgeschädigte Person zu befähigen, selbstständig und ohne Gefährdung der eigenen Person oder anderer Personen Wegstrecken in einem für sie angemessenen Tempo zurückzulegen.
Als wichtigste Rehabilitationshilfe wird für diesen Zweck seit Ende des 2. Weltkrieges der lange weiße Stock (Langstock) verwendet. Erst durch die Einführung dieses Hilfsmittels – verbunden mit einer systematischen Einweisung – ist es gelungen, vielen sehgeschädigten Menschen ein Stück Mobilität, d. h. eigenständige Fortbewegung auf der Straße, zu ermöglichen.
Unverbindliche Beratungstermine, die in der Regel kostenlos sind, werden von den Krankenkassen und dem Berufsverband der Rehabilitationslehrer/innen für Orientierung und Mobilität für Blinde und Sehbehinderte e. V. angeboten. Die Mitarbeiter können Namen von O- und M-Trainern in räumlicher Nähe nennen. Hier wird der Schulungsbedarf ermittelt und offene Fragen werden beantwortet.
Eine notwendige ärztliche Verordnung über den Blindenlangstock und die Schulung der Orientierung und Mobilität sind beim Augenarzt zu erhalten. Auf der Verordnung muss die Diagnose angegeben sein.
Die Lehrerin / der Lehrer erstellt einen Kostenvoranschlag für die Schulung. Dieser ist zusammen mit einer formlosen Beantragung und dem Rezept an die Krankenkasse zu senden.
Sobald die Maßnahme genehmigt ist, können mit der Lehrerin / dem Lehrer die Unterrichtstermine vereinbart werden.
(siehe unter 6.4 Wichtige Adressen von A bis Z Mobilität und Orientierungslehrgang)